Rechtsanwalt für Sozialrecht in Köln Porz

Für die Betroffenen sind sozialrechtliche Fragen oft von existentieller Bedeutung für die weitere persönliche Zukunft. Im Sozialrecht lassen sich durch frühzeitige und qualifizierte Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Fehler im Antragsverfahren oder Widerspruchsverfahren von vornherein verhindern, um nach Möglichkeit ein langwieriges Klageverfahren zu vermeiden. Sollte eine Klage aber notwendig sein, so begleiten die im Sozialrecht erfahrenen Rechtsanwälte unserer Anwaltskanzlei in Köln unsere Mandanten konsequent durch das Sozialgerichtsverfahrens. Für Fragen des Sozialrechts steht Ihnen in unserer Kanzlei in Köln Frau Rechtsanwältin Birgit van Bühren, Fachanwältin für Sozialrecht als Ansprechpartner zur Verfügung.

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Sozialrecht

Überschneidungen zum privaten Versicherungsrecht

Besonders in Fragen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente aufgrund einer Berufskrankheit oder der gesetzlichen Unfallversicherung, sind oft auch Ansprüche aus privaten Personenversicherungen (insbesondere der privaten Unfallversicherung oder privaten Berufsunfähigkeitsversicherung) zu prüfen, wobei aufgrund der fachlichen Expertise der Rechtsanwälte unserer Sozietät in Köln auch im Versicherungsrecht hier eine umfassende Betreuung sichergestellt ist.

Neben Privatpersonen sind wir im Sozialrecht auch für verschiedene Versicherungsgesellschaften im Rahmen von Regressen sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich bundesweit vor allen Sozialgerichten, Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht tätig.

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Gesetzliche Personenversicherung, Schwerbehindertenrecht & Co.

Zum Sozialrecht gehört ein weites und komplexes Feld von Rechtsgebieten, auf denen wir dank unserer langjährigen Erfahrung unserer Rechtsanwälte im Sozialrecht und der fachanwaltlichen Kompetenz für unsere Mandanten tätig sind, so insbesondere:

  • gesetzliche Personenversicherung: gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Pflegeversicherung, gesetzliche Unfallversicherung (Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Verletztengeld, Verletztenrente) gesetzliche Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente)
  • Schwerbehindertenrecht: Feststellung des Grades der Behinderung (GdB), Eintragung von Merkzeichen aG, G, H, etc.
  • Arbeitslosengeld I: Anspruchsberechtigung, Überprüfung von Bescheiden, usw.